Ablauf

Vor Beginn der Therapie

  1. Für den Start der Physiotherapie ist eine Verordnung für Physiotherapie erforderlich.
    Sofern Sie diese nicht bereits von Ihrem Arzt erhalten haben, organisieren Sie sich bitte eine von Ihrem Haus- oder Facharzt.
    Wenn Sie Hausbesuche wünschen, müssen diese auf der ärztlichen Verordnung vermerkt sein.
  2. Ihre Verordnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur chefärztlichen Bewilligung einreichen. Nur dann bekommen Sie nach Abschluss der Therapie einen Teil der Kosten zurückerstattet.
    Wenn Sie hierzu Unterstützung benötigen, helfe ich Ihnen gerne!

Für präventive Physiotherapie ist keine Verordnung notwendig; die Krankenkasse übernimmt dafür keine Kosten.

 

Therapie

Auf Basis eines ausführlichen Anamnesegesprächs ist es mir möglich, mithilfe eines Sichtbefunds von Körperhaltung und Bewegungsverhalten, eines Tastbefunds von Gewebestrukturen und der Durchführung ausgewählter aktiver und passiver Testungen Funktionseinschränkungen und Dysbalancen festzustellen.
Die Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für das individuell erstellte Therapieprogramm.

Bitte bringen Sie mit:

  • Verordnung zur Physiotherapie
  • Die Beschwerden betreffende ärztliche Befunde
  • Bequeme Kleidung

Bitte beachten Sie, dass für eine genaue Untersuchung und Behandlung Ihr Körper bis auf die Unterwäsche nicht von Kleidung bedeckt sein darf.

Nach Abschluss der Therapie

  1. Bei Ihrem letzten Termin erhalten Sie von mir eine Honorarnote über die abgehaltenen Therapieeinheiten.
  2. Diese können Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
  3. Sie bekommen den bewilligten Tarif von Ihrer Krankenkasse überwiesen. Die Höhe des Betrages ist von der Krankenkasse abhängig. Dazu gebe ich Ihnen gerne Auskunft!